Regeln fürs Rauchen

Gerade erst wieder die Abfuhr aus Berlin: Nur, weil ich was zum Rauchen wußte. Wie das nämlich noch genauer und arbeitsintensiver reglementiert werden kann. Man müßte doch nur alle über 18-jährigen Raucher (drunter gibt’s offiziell keine) nach ihren Geburtsjahren erfassen und dann verordnen, daß die »geraden« Jahrgänge (also so wie 1950, 1968, 1986) nur an geraden Wochentagen (Di, Do, Sa) rauchen dürfen, die »ungeraden« aber am Mo, Mi, Fr. Der Sonntag wird von mir aus gesplittet nach vor- und nachmittäglichem Nikotin. Zur Kontrolle und strafrechtlich relevanten Verfolgung muß jeder Raucher ab sofort gegen eine jährliche Gebühr eine Armbinde kaufen, die er tragen MUSS, weil darauf nicht nur groß und weithin sichtbar ein R für Raucher steht, sondern auch sein Jahrgang vermerkt ist – am besten in einer fluoreszierenden Farbe, damit man’s auch nachts erkennt. Mit einer so einfachen Angelegenheit könnten die Gemeinden, wo sie sowieso kein Geld haben, richtig mitverdienen. Das Ordnungsamt brauchte mehr Leute, die Armbinden kosten extra, und das geordnete Rauchen wäre nicht mehr nur staatliche Absichtserklärung, sondern Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, Vorort-Fürsorge und industrieller Aufschwung in einem: weil nicht nur jeder besser aufpaßt, sondern auch eine Menge genäht, gestrickt und gehäkelt werden muß.

Ich sehe sie schon vor mir, den neuen Modezweig, die nicht mehr nur Trends für Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter, sondern auch für gerade und ungerade Wochentage setzt, kommentiert von Fachjournalen, einschlägigen Sendungen, In- und Out-Magazinen, indessen sich die beliebten Gerichtsshows des Fernsehens nicht mehr nur mit den herkömmlichen Vergehen und Verbrechen, sondern auch mit Verstößen gegen die BlaueDunstVerordnung (BDV) und deren Ahndungen befassen dürfen: »Doch, Herr Vorsitzender, ich habe es genau gesehen, das war kein Kautabak …!«

Aber glauben Sie, mir hätte auch nur einer zugehört? Von wegen. Und das, obwohl man einfach nur mitdenkt. Pah!