Verblüffender Einspruch

Wie der suizidale Selbsthilfeverband »Näher mein Herr« soeben während einer Pressekonferenz mitteilte, sei man nach reiflicher Überlegung einig geworden, beim Oberlandesgericht W*burg eine längst überfällig gewesene Benachteiligungs- und Diskriminierungsklage anzustrengen. Es könne, so der Verbandsvorsitzende Hanns-Walter Segler, in Zeiten zunehmender, systematisch vorangetriebener Barrierefreiheiten kaum mehr angehen, daß sich Geländer und Umzäunungen an Brücken und Hochhäusern, auf Staumauern und Baudenkmälern immer schwerer überwinden ließen: angeblich, um den oder die Gefährdete(n) vor sich selbst zu schützen, in Wahrheit aber doch – und da könne ihm niemand etwas anderes einreden –, um die Lobby der Psychiatrie an den Neigungen seiner Verbandsmitglieder und ähnlich gelagerter Vereinigungen auf lukrative Weise teilhaben zu lassen.

Erst nach einer erfolgreichen Therapie, die den Steuerzahler und die Kassen weitaus größere Opfer abverlange als jede einmalige Reinigungsgebühr, habe man gewissermaßen das staatliche und »wissenschaftliche« Zertifikat erworben, mit dem man ganz offiziell »den Harmstorff« machen dürfe, fügte Segler mit unverkennbarer Bitterkeit hinzu. Dem sei jetzt und für allemal ein Ende zu machen – schließlich gäbe es in diesem unserem Lande unzählige sogenannte Randgruppen, deren Forderungen mit einem geradezu liebedienerisch vorauseilenden Gehorsam erfüllt würden.

Der Vorsitzende des OLG W*burg erklärte inzwischen auf Nachfrage, von der Klage völlig überrascht worden zu sein. Wegen der Tragweite des zu erwartenden Urteils werde man sich mit der Entscheidung viel Zeit lassen.